Mit der dümmste Übersetzungsfehler in Krimis, hartgesotten oder weichgespült, ist neben dem depperten »Detective 2. Grades« (für »2nd class«, Herrgottnochmal!) seit jeher die Übersetzung von »conspiracy« mit »Verschwörung«.
Ich habe mir das selbst des Öfteren reinschreiben lassen müssen von Lektoren, die nicht zwischen einer »Pistole« und einem »Revolver« unterscheiden können; ja doch, im Deutschen macht man da einen Unterschied, selbst wenn das Französische diesen nicht macht! Von »Luftgewehrpatronen« will ich erst gar nicht anfangen… Ich würde da mittelalterliche Strafen vorschlagen – neben einem lebenslangen Griffelentzug.
»Krimis, was soll’s?« werden sich da viele denken. Nun, ich meine, man sollte einfach die Finger von Sachen lassen, von denen man keine Ahnung hat – oder die einen nicht genug interessieren, um sich in die Materie einzuarbeiten, wie das Lektorat das leider so an sich hat. Und das gilt zehnmal im Falle von Autoren, die akribisch für ihre Thriller recherchieren.
Aber wie gesagt: Im Augenblick scheinen wir uns dem Kipppukt zu nähern, an dem die deutsche Sprache unwiederbringlich an die Amateure unter den »Übersetzern« verlorengeht. Und deshalb moniere ich die »Verschwörung« noch mal, weil ich sie grade im Handelsblatt lesen muss.
Ich will hier gar nicht davon anfangen, was für eine Idiotie die Formulierung »Vorschwörung zum Einbruch« an sich ist, egal, in was immer Sie einbrechen wollen. Wenn wir uns im juristischen Bereich bewegen, zählen Begriffe – so möchte man wenigstens meinen – mindestens ebenso wie, sagen wir mal, in der Technik. Es gibt im deutschen Strafgesetzbuch den Begriff der »Verschwörung« ebensowenig wie den eines »Mordes zweiten Grades«. Und, sorry, aber übersetzen wir nun »ins Deutsche«, oder nicht? Ich meine, warum das nicht einfach richtig machen? Übrigens sprechen wir hierzulande noch nicht mal von einer »Verschwörung«, wenn es sich tatsächlich um ein solche handeln sollte – ich spreche von einer politischen Verschwörung.
Ohne hier einen auf studierten Juristen machen zu wollen, aber im Falle von »conspiracy« ist die Rede von einer »Verabredung« zu einem Verbrechen, einer Straftat etc. Und die »Verabredung eines Verbrechens« ist eben bereits strafbar. Die »Anforderungen an die Konkretisierung einer in Aussicht genommenen Tat« sind hier erst mal zweitrangig.
Und wo wir schon dabei sind, Julian Assange, um den es hier geht, wird juristisch nicht »sexuelles Fehlverhalten« vorgeworfen… Aber davon ein andermal… Das gilt auch für die »Regierungscomputer« in der Neuen Züricher, wo Sie ansonsten bestens bedient werden zum Thema Assange. Bei genauer Hinsicht, die NZZ hat hier zwei dieser Übersetzungshämmer in einem Titel: »USA: Verschwörung zur Attacke auf Regierungscomputer«. Ich persönlich würde ja auch gleich noch die »Attacke« mit dazunehmen, aber darüber kann man womöglich noch diskutieren… Trotzdem, der Gebrauch von »Regierung« in dem Artikel lässt doch auf einen Amateur schließen… Und, sorry, falls man in der Schweiz so sagen sollte, sagen Sie mir das bitte unten in einem Kommentar, aber »… dafür,well … «??? »Assange war auch dafür in die Schlagzeilen geraten, weil die Enthüllungswebsite im US-amerikanischen Präsidentschaftswahlkampf 2016 gestohlene E‑Mails der Demokratischen Partei veröffentlichte.«
Und wenn ich auch mal unqualifiziert absondern darf: Julian Assange sitzt nun zwölf Jahre in einer Zelle. Denken Sie daran, dass man in diversen Ländern verurteilte (!) Verbrecher mit einem popligen Hausarrest von einigen Jahren bestraft, was dann als Verbüßung einer Strafe gilt. Selbst bei uns wird eine Untersuchungshaft angerechnet. Was wollen die mit dem armen Kerl in Schweden machen? An die Wand stellen? Oder an die Amerikaner ausliefern, die den Begriff des »Verbrecherstaats« neu definieren. Wie gesagt, »unqualifiziert«… trotzdem… Irgendwie lässt mich das nicht weniger fassungslos dastehen als das, was man heute so als Übersetzung verkauft…
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