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Ver­schwö­rung gegen die deut­sche Spra­che – geht’s auch auf Deutsch?

Natür­lich ist die­se Kolum­ne in ers­ter Linie Gegran­tel; aber um es in Anleh­nung an die klas­si­sche Apo­lo­gie des Para­noi­kers zu sagen: Heißt ja noch lan­ge nicht, dass es nichts zu gran­teln gibt. Anders aus­ge­drückt, es ist halt doch etwas dran, wenn ich behaup­te, dass die Ent­wick­lung der deut­schen Spra­che zuneh­mend von Leu­ten bestimmt wird, die unbe­hol­fen aus dem Eng­li­schen gezerr­te wört­li­che Bro­cken auf den Faden ihres trau­ri­gen Man­gels an Sprach­ge­fühl rei­hen. Müs­sen Über­set­zun­gen, gera­de aus dem Eng­li­schen – wo jeder meint mit­re­den zu kön­nen – denn wirk­lich auf das Niveau von Emo­ti­kons sinken? 

Mit der dümms­te Über­set­zungs­feh­ler in Kri­mis, hart­ge­sot­ten oder weich­ge­spült, ist neben dem dep­per­ten »Detec­ti­ve 2. Gra­des« (für »2nd class«, Herr­gott­noch­mal!) seit jeher die Über­set­zung von »con­spi­ra­cy« mit »Ver­schwö­rung«.

Ich habe mir das selbst des Öfte­ren rein­schrei­ben las­sen müs­sen von Lek­to­ren, die nicht zwi­schen einer »Pis­to­le« und einem »Revol­ver« unter­schei­den kön­nen; ja doch, im Deut­schen macht man da einen Unter­schied, selbst wenn das Fran­zö­si­sche die­sen nicht macht! Von »Luft­ge­wehr­pa­tro­nen« will ich erst gar nicht anfan­gen… Ich wür­de da mit­tel­al­ter­li­che Stra­fen vor­schla­gen – wie lebens­lan­gen Griffelentzug.

»Kri­mis, was soll’s?« wer­den sich da vie­le den­ken. Nun, ich mei­ne, man soll­te ein­fach die Fin­ger von Sachen las­sen, von denen man kei­ne Ahnung hat – oder die einen nicht genug inter­es­sie­ren, um sich in die Mate­rie ein­zu­ar­bei­ten, wie das Lek­to­rat das lei­der so an sich hat. Und das gilt zehn­mal im Fal­le von Autoren, die akri­bisch für ihre Thril­ler recherchieren.

Aber wie gesagt: Im Augen­blick schei­nen wir uns dem Kipppukt zu nähern, an dem die deut­sche Spra­che unwie­der­bring­lich an die Ama­teu­re unter den »Über­set­zern« ver­lo­ren­geht. Und des­halb monie­re ich die »Ver­schwö­rung« noch mal, weil ich sie gra­de im Spie­gel – Chro­nik, Dezem­ber 2019 – lesen muss. 

Es geht um Juli­an Assan­ge, der – was auch immer da in Schwe­den pas­siert sein mag – in jedem Land der Welt sei­ne Stra­fe in Ein­zel­haft abge­ses­sen hätte. 

»Fast gleich­zei­tig publi­ziert die US-Jus­tiz eine Ankla­ge wegen ›Ver­schwö­rung zum Com­pu­ter­ein­bruch‹.«1

Ich will hier gar nicht davon anfan­gen, was für eine Idio­tie die For­mu­lie­rung »Vor­schwö­rung zum Com­pu­ter­ein­bruch« an sich ist, egal, egal wie der deut­sche Jurist die­se Art von »Ein­bruch« nun tat­säch­lich so nennt. Wenn wir uns im juris­ti­schen Bereich bewe­gen, zäh­len Begrif­fe – so möch­te man wenigs­tens mei­nen – min­des­tens eben­so wie, sagen wir mal, in der Tech­nik. Es gibt im deut­schen Straf­ge­setz­buch den Begriff der »Ver­schwö­rung« eben­so­we­nig wie den eines »Mor­des zwei­ten Gra­des«. Und, sor­ry, aber über­set­zen wir nun »ins Deut­sche«, oder nicht? Ich mei­ne, war­um das nicht ein­fach rich­tig machen? Übri­gens spre­chen wir hier­zu­lan­de noch nicht mal von einer »Ver­schwö­rung«, wenn es sich tat­säch­lich um ein sol­che han­deln soll­te – ich spre­che von einer poli­ti­schen Verschwörung.

Ohne hier einen auf stu­dier­ten Juris­ten machen zu wol­len, aber im Fal­le von »con­spi­ra­cy« ist die Rede von einer »Ver­ab­re­dung« zu einem Ver­bre­chen, einer Straf­tat etc. Und die »Ver­ab­re­dung eines Ver­bre­chens« ist eben bereits straf­bar. Die »Anfor­de­run­gen an die Kon­kre­ti­sie­rung einer in Aus­sicht genom­me­nen Tat« sind hier erst mal zweitrangig.

  1. Spie­gel Chro­nik 2019, Sei­te 67 []

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