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Trump-Wör­ter­buch #30: 88 Pro­blems, but the Pre­si­den­cy ain’t one

Es hat sich mitt­ler­wei­le her­um­ge­spro­chen, dass Donald Trump nicht nur in Sachen Mil­li­ar­den­plei­ten Rekor­de gebro­chen hat, er ist auch der ers­te Prä­si­dent, gegen den gleich zwei Amts­ent­he­bungs­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet wur­den, und der ers­te, der sich, wenn auch nach sei­ner Amts­zeit, in Straf­sa­chen vor dem Kadi ver­ant­wor­ten muss. Sat­te 88 Ankla­ge­punk­te wer­den dem Mann zur Last gelegt. Natür­lich muss man die nicht alle ein­zeln auf­drö­seln, um zu ver­ste­hen, wor­um es geht. Eine kur­ze sys­te­ma­ti­sche Über­sicht tut es durch­aus. Die Ver­fah­ren soll­ten im Grun­de ohne­hin nur eine Form­sa­che sein, da man sich über die Schuld des Man­nes ohne­hin einig scheint. Was frei­lich in den USA, den­ken Sie an den eben ver­stor­be­nen O.J. Simpson, nicht viel heißt. Und dann sieht es ganz so aus, als sei­en die­se »lei­di­gen« Ver­fah­ren weder ein Hin­der­nis für Trumps Kan­di­da­tur, noch für eine dro­hen­de zwei­te Amts­zeit der durch­ge­knall­ten Orange.

Prä­si­dent Richard Nixon hät­te sich als ers­ter Prä­si­dent – der Water­ga­te-Affä­re wegen – vor Gericht ver­ant­wor­ten müs­sen, wur­de aber von sei­nem Nach­fol­ger Gerald Ford begna­digt und ent­ging so dem Knast. Euge­ne Debs,1 das ist in die­sem Zusam­men­hang viel­leicht inter­es­sant, hat 1920 sei­nen Wahl­kampf als sozia­lis­ti­scher Kan­di­dat vom Knast aus geführt und brach­te es auf immer­hin eine Mil­li­on Stim­men; und 1992 kan­di­dier­te der rechts­las­ti­ge Spin­ner und Ver­schwö­rungs­theo­re­ti­ker Lyn­don LaRou­che hin­ter schwe­di­schen Gar­di­nen und brach­te es auf 26.000 Stim­men (etwa 0,02% der Wäh­ler­stim­men).2 Gott sei’s gedankt! Nur: im Ver­gleich zu Trump war der Typ noch normal. 

Ganz sei­nem über­di­men­sio­na­len Pro­fil ent­spre­chend, bricht der Donald auch hin­sicht­lich sei­ner Gerichts­ver­fah­ren alle Rekor­de. Aber zunächst ein­mal ist wohl eine Erklä­rung ange­bracht. Wenn, wie so oft, von »91 Ankla­gen« die Rede war, dann ist das viel­leicht etwas ver­wir­rend, denn es han­delt sich dabei nicht um 91 Ver­fah­ren gegen Donald Trump, son­dern um 91 Ankla­ge­punk­te in ins­ge­samt vier Ver­fah­ren (Nach­dem man in Geor­gia drei Ankla­ge­punk­te hat fal­len lass­sen, sind wir nun bei 88.): 1) die Schwei­ge­geld-Zah­lung an die Por­no-Dar­stel­le­rin Stor­my Dani­els (Hush-Money Case) 2) die Geheim­do­ku­men­te von Mar-a-Lago (Clas­si­fied-Docu­ments Case) 3) der Ver­such der Wahl­ma­ni­pu­la­ti­on (Elec­tion-Inter­fe­rence Case) 4) der Ver­such, das Wahl­er­geb­nis im Bun­des­staat Geor­gia zu kip­pen (Ful­ton-Coun­ty Case).3

Neh­men wir die Num­mer 1 – das Schwei­ge­geld für die Por­noac­tri­ce Stor­my Dani­els zur Ver­mei­dung nega­ti­ver Aus­wir­kun­gen auf die Wahl 2026 und des­sen Ver­bu­chung als Geschäfts­kos­ten – hier vor­weg, nicht nur weil der Pro­zess bereits läuft, son­dern auch weil er recht­lich wohl auch etwas anders gela­gert und gar nicht so ein­deu­tig ist, wie sich das in der Pres­se – schon gar für uns Deut­sche – dar­stellt. Juris­ten jeden­falls, zogen die Brau­en hoch ob der Ankla­ge­schrift mit ihren 34 Punk­ten4, die Trump die Fäl­schung von Geschäfts­un­ter­la­gen ers­ten Gra­des zur Last legt, in New York ein Ver­bre­chen (fel­o­ny) der Klas­se E, prak­tisch die Stroh­ge­wichts­klas­se unter den Ver­bre­chen5 – was Donald Trump den­noch, wenigs­tens theo­re­tisch, 136 Jah­re Knast besche­ren könn­te. Im All­ge­mei­nen gilt die­se Art von Urkun­den­fäl­schung im Staat New York nur als Fäl­schung von Geschäfts­un­ter­la­gen zwei­ten Gra­des und erfüllt damit den Tat­be­stand eines Ver­ge­hens (mis­de­me­an­or) der Klas­se A, also der Schwer­ge­wichts­klas­se unter den Ver­ge­hen. Und hier liegt wohl die juris­ti­sche Krux. Um das Ver­ge­hen zum Ver­bre­chen zu machen, muss noch ein wei­te­rer, schwe­rer wie­gen­der Tat­be­stand grei­fen, etwa die zur Last geleg­te Fäl­schung in der Absicht vor­ge­nom­men wer­den, eine ande­re Straf­tat zu bege­hen oder der Bege­hung einer sol­chen Vor­schub zu leis­ten oder sie zu ver­tu­schen. Was die Staats­an­walt­schaft frei­lich zwei­fels­frei nach­wei­sen muss. Die­se Räu­ber­lei­ter, mit­tels der man hier ein Ver­ge­hen in den Rang eines Ver­bre­chen gehievt hat, ging denn auch eini­gen Fach­leu­ten etwas zu weit. Den­noch scheint sich die New Yor­ker Staats­an­walt ihres Falls sicher zu sein.6 Für unser­eins ver­ständ­li­cher aus­ge­drückt, wirft die Staats­an­walt­schaft Trump die Betei­li­gung an einer straf­ba­ren Ver­ab­re­dung7 zur Unter­gra­bung der Inte­gri­tät der Wahl von 2016 vor. Zudem soll er Teil rechts­wid­ri­ger Bestre­bun­gen zur Unter­drü­ckung nega­ti­ver, mög­li­cher­wei­se die Wahl beein­flus­sen­der Infor­ma­tio­nen gewe­sen sein, in deren Rah­men auch die Zah­lung von 130.000 Dol­lar fiel.8

Trump selbst, der auf »nicht schul­dig« plä­dier­te, sti­li­siert das Ver­fah­ren zum poli­ti­schen Pro­zess in Tat­ein­heit mit phy­si­scher Fol­ter – im Gerichts­saal sei es sau­kalt. Er ver­stieg sich dabei sogar zu einem Ver­gleich mit Nel­son Man­de­la. Zu scha­den jeden­falls schei­nen ihm die täg­li­chen weh­lei­di­gen Auf­trit­te vor dem Gerichts­saal poli­tisch nicht. Umfra­gen zufol­ge ist er Biden jeden­falls immer noch um meh­re­re Nasen­län­gen vor­aus. Ich mei­ne, wer sich für die­se Art von Mensch (und ich ver­wen­de den Begriff in sei­nem wei­tes­ten Sin­ne) ent­schei­den kann, der wird auch bei dem Mann bleiben. 

Im Gegen­satz zum Schwei­ge­geld-Pro­zess ist das Ver­fah­ren um die Geheim­do­ku­men­te von Mar-a-Lago juris­tisch unan­tast­bar, im Gegen­satz zum ers­ten Ver­fah­ren gibt es hier­zu Prä­zen­dens­fäl­le; außer­dem han­delt es sich um die Kla­ge eines Bun­des­ge­richts. Man wirft ihm vor, nach sei­nem Aus­schei­den aus dem Amt gehei­me Doku­men­te ver­tei­di­gungs­tech­ni­schen Inhalts aus dem Wei­ßen Haus ent­wen­det und sich anschlie­ßend gewei­gert zu haben, das Mate­ri­al her­aus­zu­ge­ben. Selbst­ver­ständ­lich plä­dier­te Trump auch in die­sem Fall auf »nicht schul­dig«. Die Ankla­ge umfasst nach letz­tem Stand 32 Punk­te (counts).9

Die Ame­ri­ka­ner ver­ste­hen kei­nen Spaß, wenn es um die Staats­si­cher­heit geht, das wis­sen wir aus 1000 Fil­men. Und so ver­folg­ten wir, durch­aus stau­nend, im August 2022 die Durch­su­chung von Trumps Xan­a­du Mar-a-Lago im flo­ridia­ni­schen Palm Beach. Es war das ers­te Mal, dass man das Domi­zil eines ame­ri­ka­ni­schen Prä­si­den­ten durch­such­te, ex oder nicht. Kon­kret such­te man, wie wir spä­ter erfuh­ren, Tau­sen­de von Doku­men­ten höchs­ter Geheim­hal­tungs­stu­fe, von denen schließ­lich 31 als Punk­te ihren Weg in die Ankla­ge­schrift fan­den. Dazu kamen noch Ankla­ge­punk­te wegen Ver­ab­re­dung zur Behin­de­rung der Jus­tiz, Falsch­aus­sa­gen, fal­scher Dar­stel­lun­gen sowie Ver­än­de­rung, Ver­nich­tung, Beschä­di­gung oder Ver­ber­gen von Gegen­stän­den. Liest man das durch, scheint das im Ein­zel­nen eher albern, aber immer­hin ging es um Ein­zel­hei­ten zur Lan­des­ver­tei­di­gung – einem aus­tra­li­schen Mil­li­ar­där gegen­über und Mit­glied sei­nes Mar-a-Lago-Clubs gegen­über prahl­te er sogar mit sen­si­blen Infor­ma­tio­nen über US-Atom-U-Boo­te.10 Unterm Strich soll­te man dazu sagen, dass man da schon Leu­te weit weni­ger und gerin­ge­rer Straf­ta­ten wegen weg­ge­sperrt hat.

Das Ver­fah­ren ist für den Mai 2024 anberaumt.

Das drit­te Ver­fah­ren gegen Trump ist das Ergeb­nis der Ermitt­lun­gen von Son­der­an­klä­ger Jack Smith hin­sicht­lich der mut­maß­li­chen Bemü­hun­gen des Ex-Prä­si­den­ten, die Wahl von 2020 zu kip­pen. Die Ankla­ge umfasst vier Punk­te; Trump plä­dier­te in allen vier Fäl­len auf »nicht schul­dig«. Absatz 2 der Ein­lei­tung der Ankla­ge­schrift bringt auf den Punkt, was wir aus den Medi­en bis dato erfah­ren haben: »Trotz sei­ner Nie­der­la­ge war der Ange­klag­te fest ent­schlos­sen, an der Macht zu blei­ben. Dazu ver­brei­te­te der Ange­klag­te nach dem Wahl­tag am 3. Novem­ber 2020 über zwei Mona­te lang Lügen, laut denen es bei der Wahl zu einem ergeb­nis­be­stim­men­den Betrug gekom­men sei und dass eigent­lich er gewon­nen habe. Die­se Behaup­tun­gen waren falsch, und der Ange­klag­te wuss­te, dass sie falsch waren. Den­noch wie­der­hol­te und ver­brei­te­te der Ange­klag­te sie, um sei­ne wis­sent­lich fal­schen Behaup­tun­gen als legi­tim erschei­nen zu las­sen, um in der Nati­on eine inten­si­ve Atmo­sphä­re des Miss­trau­ens und der Wut zu schaf­fen und das Ver­trau­en der Öffent­lich­keit in die Durch­füh­rung der Wahl zu unter­gra­ben.«11 Eine gera­de mal vier Punk­te umfas­sen­de Ankla­ge­schrift scheint mager im Ver­gleich zur Fül­le der Ankla­ge­punk­te in den oben erwähn­ten Ver­fah­ren. Aber das täuscht. So umfasst etwa der »Count One« detail­liert die Bemü­hun­gen Trumps und sei­ner Mit­tä­ter in Ari­zo­na, Geor­gia, Michi­gan, Penn­syl­va­nia und Wis­con­sin, wobei die Vor­wür­fe in jedem der genann­ten Staa­ten meh­re­re Sei­ten der Ankla­ge­schrift bean­spru­chen. Außer­dem wer­den detail­liert die Bemü­hun­gen zur Ein­set­zung fal­scher Wahl­män­ner auf­ge­führt. Fein­säu­ber­lich durch­num­me­riert, umfasst allein »Count One« 124 Straf­ta­ten, die zum Teil noch wei­ter auf­ge­schlüs­selt sind. Selbst­ver­ständ­lich geht es dar­in auch um den 6. Janu­ar 2021. Man wirft Trump und den am Kom­plott Betei­lig­ten den Ver­such vor, »die Gewalt und das Cha­os am Kapi­tol aus­zu­nut­zen, indem sie [Abge­ord­ne­te und Sena­to­ren] tele­fo­nisch dazu zu über­re­den ver­such­ten … die Bestä­ti­gung der Wahl zu verzögern«.

Ankla­ge­punk­te Zwei und Drei umfas­sen den Vor­wurf der Ver­ab­re­dung zur Behin­de­rung eines amt­li­chen Ver­fah­rens, genau­er gesagt die Bestä­ti­gung der Wahl­män­ner­stim­men zu ver- bzw. behin­dern. Punkt vier umfasst, ver­ein­facht aus­ge­drückt, die Ver­ab­re­dung zur Ent­rech­tung des ame­ri­ka­ni­schen Wählers.

Das vier­te Ver­fah­ren gegen Trump ist das im Ful­ton Coun­ty, Geor­gia. Es schien vie­le Fach­leu­te zu über­ra­schen, ging man doch davon aus, dass die Ankla­ge aus Geor­gia unter die der Ankla­ge­schrift zum 6. Janu­ar in Washing­ton fal­len wür­den.12 Der Vor­wurf ist zwar ähn­lich gela­gert (in bei­den Fäl­len geht es um die Bemü­hun­gen des ehe­ma­li­gen Prä­si­den­ten, sich rechts­wid­rig der fried­li­chen Macht­über­ga­be zu wider­set­zen), doch wäh­rend die Ankla­ge­schrift vom Dis­trict Colum­bia sich auf Washing­ton und die Plä­ne für den 6. Janu­ar kon­zen­trier­te, geht es der Ankla­ge in Geor­gia in ers­ter Linie um die Bemü­hun­gen, die Ergeb­nis­se der Wah­len in Geor­gia im Jahr 2020 zu kip­pen. Und im Gegen­satz zu der Washing­to­ner Ankla­ge, in der nur von am Kom­plott Betei­lig­ten die Rede ist, die jedoch selbst nicht ange­klagt sind, rich­tet sich die im Ful­ton Coun­ty nicht aus­schließ­lich gegen Donald J. Trump. Hier haben sich wei­te­re 18 Ange­klag­te vor Gericht zu ver­ant­wor­ten. Trump selbst sieht sich in 10 Punk­ten ange­klagt.13

Und den­noch sieht es, Stand Anfang Mai, nicht so aus, als müss­te Donald Trump um sei­ne zwei­te Amts­zeit nicht ban­ge sein. So sehr libe­ra­le Zeit­ge­nos­sen sich das ein­re­den wol­len. Trumps Anhän­ger bil­den eine Sek­te und die Mit­glie­der von Sek­ten fol­gen ihrem Füh­rer bedin­gungs­los – nöti­gen­falls in den Tod.

Anmer­kun­gen

  1. Debs ableh­nen­de Hal­tung gegen­über den Ein­tritt der USA in den Ers­ten Welt­krieg hat­te ihm eine Ankla­ge nach dem Sedi­ti­on Act (Auf­stands­ge­setz) und eine zehn­jäh­ri­ge Haft­stra­fe ein­ge­tra­gen. Sie ken­nen den Mann viel­leicht auch aus John Dos Pas­sos USA-Tri­lo­gie als Lover of Man­kind. ↩︎
  2. Chris Panella, »You can run for pre­si­dent from pri­son. Here’s what hap­pen­ed when 2 can­di­da­tes cam­pai­gned from behind bars.« Busi­ness Insi­der, Aug 15, 2023. ↩︎
  3. Lesen Sie dazu: Ali Vel­shi, The Trump Indict­ments: The 91 Cri­mi­nal Counts Against the For­mer Pre­si­dent of the United Sta­tes. Bos­ton: Mari­ner Books, 2023. Melis­sa Mur­ray and Andrew Weiss­mann. The Trump Indict­ments: The His­to­ric Char­ging Docu­ments with Com­men­ta­ry. New York: W. W. Nor­ton & Com­pa­ny, 2024. Auf der Site von CNN las­sen sich die Ver­fah­ren per Time­line ver­fol­gen. ↩︎
  4. 11 der 34 Ankla­ge­punk­te bezie­hen sich auf Rech­nun­gen von Trumps ehe­ma­li­gen Anwalt und heu­te schlimms­ter Neme­sis Micha­el Cohen, wei­te­re elf auf aus­ge­stell­te Schecks und das rest­li­che Dut­zend auf Ein­trä­ge in Geschäfts­bü­cher. Sie­he Vel­shi. ↩︎
  5. im Gegen­satz zum »Ver­ge­hen« ↩︎
  6. Sie­he Ali Vel­shi sowie Melis­sa Mur­ray und Andrew Weiss­mann. In bei­den Büchern wer­den alle Ankla­ge­punkt aus­führ­lich kom­men­tiert. ↩︎
  7. Das deut­sche Straf­recht kennt kei­ne »Ver­schwö­rung«. Und die »Ver­schwö­rung« zum Ein­bruch und der­glei­chen in Kri­mi-Über­set­zun­gen ist schlich­ter Quatsch. ↩︎
  8. Amy O’Kruk & Curt Mer­rill, »Donald Trump’s cri­mi­nal cases, in one place«. CNN, April 16, 2024. ↩︎
  9. Detail­liert dar­ge­stellt wird das in den Büchern von Vel­shi und Murray/Weissmann. ↩︎
  10. Rebec­ca Shabad, »Trump alle­gedly reve­a­led sen­si­ti­ve info about nuclear sub­ma­ri­nes, accor­ding to reports«. NBC News, Oct. 6, 2023. ↩︎
  11. »The indict­ment against Trump in 2020 elec­tion inter­fe­rence inquiry – full text«, The Guar­di­an. Die Ankla­ge­schrift steht hier zum Down­load bereit. ↩︎
  12. Sie­he die unter 3 auf­ge­zähl­ten Bun­des­staa­ten. ↩︎
  13. Hier wur­den drei der Ankla­ge­punk­te man­gels hieb- und stich­fes­ter Beweis­la­ge fal­len­ge­las­sen; daher sind es ins­ge­samt in den vier Ver­fah­ren statt ursprüng­lich 91 jetzt nur noch 88. ↩︎

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