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Subs
note: »nutjob« / »nut job«; Erweiterung des seit 1903 belegten »nut« in derselben Bedeutung, das sich wiederum von »nut« in seiner Bedeutung »Kopf« ableitet; 1972 das erste Mal belegt; da es damals noch länger dauerte, bis ein neuer Begriff in einem »Buch« landet, also vermutlich Mitte bis Ende der Sixties aufgekommen; da es sich in erster Linie um ein Schimpfwort handelt, ist die Unterscheidung zwischen »exzentrisch«, »verrückt« und »dumm« nicht immer ganz einfach.
»nut job« & Synonyme wie »nut case« sind heute häufiger als »nut«
jd, an dessen Zurechnungsfähigkeit / geistiger Kompetenz gezweifelt wird; Verrückter; Wahnsinniger, Exzentriker; Unzurechnungsfähiger; jd, der nicht ganz bei Verstand ist.
Spinner; Irrer; Bekloppter; Geistesgestörter; Patient; jd spinnt; jd, der nicht ganz richtig im Kopf ist; jd hat eine Meise; jd hat einen an der Waffel / Klatsche; jd ist nicht ganz dicht; armer Irrer; Schwachkopf; Schwachmat[iker]; Depp; Hirni; der / die hat doch einen Sparren; (exzentrisch:) komischer Kauz; spinnerter Uhu.
* eine für den Übersetzer interessante Lösung ist auch die Wendung »einen / den Jagdschein haben«: Die umgangssprachlich-scherzhafte Wendung bezieht sich in ihrer Bildlichkeit darauf, dass der Inhaber eines Jagdscheins in seinem Revier legal jagen, also Dinge tun darf, wofür andere bestraft werden, und bedeutet, dass jemand gerichtlich für unzurechnungsfähig erklärt wird: »Den Vereinsboss können sie nicht wegen Betrugs verurteilen, der hat schon lange den Jagdschein.«
desgleichen: »den Paragraphen [51] haben«: Im früheren Paragraphen 51 des Strafgesetzbuches wird geregelt, dass man für eine im Zustand geistiger Unzurechnungsfähigkeit begangene Straftat vor Gericht mildernde Umstände angerechnet bekommt. Darauf bezieht sich die vorliegende Wendung, die umgangssprachlich im Sinne von »nicht bei Verstand sein« gebräuchlich ist: »Nimm den Alten doch nicht so wichtig, der hat doch den Paragraph 51!« |